Fünf Tipps zur Einführung der elektronischen E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnungsstellung für alle Unternehmen in Deutschland, die im B2B-Bereich tätig sind, verpflichtend eingeführt. KPMG Deutschland, ein Mitgliedsunternehmen der Kammer, nennt in einem Artikel die wichtigsten Punkte, die Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Rechnungsprozesse helfen

 

Das Wachstumschancengesetz vom 27. März 2024 schreibt vor, dass deutsche Unternehmen ab dem 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich zu empfangen und zu verarbeiten. Ziel dieser Regelung ist es, eine schnellere und effizientere Rechnungsverarbeitung, eine höhere Genauigkeit und eine Verringerung des formalen Aufwands zu fördern. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums werden die Rechnungsinformationen elektronisch übermittelt, automatisch empfangen und weiterverarbeitet. Dies ermöglicht eine durchgängig digitale Verarbeitung, von der Erstellung der Rechnung bis zur Zahlung der Rechnungsbeträge.

Im Gegensatz zu einer Papierrechnung oder einer Bilddatei wie z. B. einer PDF-Datei wird bei einer elektronischen Rechnung der Rechnungsinhalt in einem strukturierten, maschinenlesbaren Datensatz dargestellt. Dadurch wird sichergestellt, dass Rechnungen, die in diesem Format vom Rechnungsaussteller ausgestellt werden, elektronisch übermittelt und elektronisch empfangen werden und automatisch verarbeitet und bezahlt werden können.

KPMG Deutschland, ein mit der Amtlichen Spanischen Handelskammer in Deutschland assoziiertes Unternehmen, hat einen Artikel mit fünf Tipps verfasst, die Ihnen bei der Umstellung auf die digitale Verarbeitung helfen können, mit fünf Tipps für die Umsetzung. Den Inhalt des Artikels finden Sie unter dem folgenden Link.